Über mich

Ich wurde 1968 in Northeim geboren. Nach mehr oder weniger lustvollem Durchleben der Schulzeit war ich zunächst Zeitsoldat in der Gebirgsdivision, wo ich zum Reserveoffizier ausgebildet wurde. Nachdem ich einige Wehrübungen abgeleistet habe, bin ich mittlerweile Oberleutnant der Reserve.

Studiert habe ich in Münster und Göttingen, wo ich nach acht Semestern das erste Staatsexamen bestand. Anschließend war ich bis zum Beginn des Referendariats für ein amerikanisches Chemieunternehmen in Texas sowie einen deutschen Stromversorger tätig.

Mein Referendariat absolvierte ich in Magdeburg, Berlin und Stade, wobei ich schon in dieser Zeit verschiedene Nebentätigkeiten für Anwaltskanzleien und Wirtschaftsunternehmen ausführte. Nach erfolgreichem Bestehen des zweiten Staatsexamens und vor meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt war ich zunächst als Investmentbanker bei einer deutschen Landesbank im Bereich Kapitalmarktfinanzierung tätig, wo u.a. verschiedene IPO´s im Bereich von Aktien und Wertpapieren sowie die Rahmenverträge im Interbankengeschäft verhandelt wurden. Nach dieser Tätigkeit wurde ich Firmenkundenbetreuer und verantwortete wesentlich die Kreditengagements meiner Kunden. Hierbei konnte ich intensive Einblicke insbesondere im Bereich der Bilanzanalyse sowie anderer Methoden zur Bewertung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von Unternehmen sammeln sowie gemeinsam mit meinen Kunden optimale Finanzierungsstrukturen erarbeiten.

Im Jahr 2000 ließ ich mich als selbständiger Rechtsanwalt in Braunschweig nieder, 2007 verlegte ich meine Kanzlei nach Bad Harzburg. Von Anfang an war meine Tätigkeit auf steuer- und wirtschaftsrechtliche Belange meiner Mandantschaft ausgerichtet. Im Jahr 2005 erwarb ich den Titel Fachanwalt für Steuerrecht und 2018 den Titel Fachanwalt für Verkehrsrecht, der jeweils erst nach erfolgreicher Absolvierung einer umfangreichen Fortbildung mit abschließenden Klausuren sowie Nachweis entsprechender praktischer Erfahrungen geführt werden darf.

Insoweit zeichnet sich meine Tätigkeit durch die wirtschaftlich und steuerrechtlich machbare Umsetzung betriebswirtschaftlich wünschenswerter Ziele unter Beachtung insbesondere auch von Cash-Flow und Entnahme - Politik der jeweiligen Unternehmen aus. Hierbei kann ich aufgrund der vorhergehenden Banktätigkeit auch auf umfangreiches Fachwissen in Bezug auf Bankrecht und die Geschäftspraktik von Banken zurückgreifen, so dass bei meiner Beratung immer auch die Geschäftsbeziehung zu Ihrer Hausbank Berücksichtigung findet.

Neben der Beratung mittelständischer Unternehmen, die teilweise auch im Rahmen von Dauermandatsverträgen – quasi als “outgesourcte Rechtsabteilung“ – stattfindet, vertrete ich Sie selbstverständlich auch in allen anderen Rechtsgebieten. Hierbei arbeite ich fallbezogen auch mit anderen Fachanwälten verschiedener Fachrichtungen sowie Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern, Unternehmensberatern und Versicherungsmaklern zusammen, um Sie bestmöglich beraten zu können.

Ein besonderes Augenmerk gilt neben dem Zivilrecht dem Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, das auch Verkehrsvergehen umfasst. Hierbei konnte ich bereits in vielen Verfahren nachweisen, dass Geschwindigkeitsmessungen häufig fehlerhaft sind und somit die Bußgeldbescheide rechtswidrig waren. Darüber hinaus habe ich meine Mandanten in Strafverfahren schwerpunktmäßig im Bereich Wirtschaftsstrafrecht vertreten, wobei nicht nur steuerstrafrechtliche Verfahren, sondern in letzter Zeit auch Ermittlungsverfahren und Prozesse wegen Insolvenzdelikten sowie Bestechung, Betrug und Unterschlagung immer häufiger eingeleitet und durchgeführt werden.

Schon lange vertrete ich viele Mandanten bei Scheidungen. Neben den familienrechtlichen Kenntnissen kommt es bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlich auf betriebswirtschaftliche und steuerrechtliche Kenntnisse an, um bestmögliche Ergebnisse bei Zugewinnausgleich und Unterhalt zu erzielen. Häufig genug musste ich miterleben, dass angemessene Ansprüche nicht durchgesetzt wurden, weil die berechtigten Personen die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse aus den erhaltenen Informationen nicht erkennen konnten. Von daher ist die – ggf. auch zusätzliche - Beurteilung durch einen auf Wirtschaftsrecht spezialisierten Anwalt zumindest immer dann dringend anzuraten, wenn komplexe Vermögensverhältnisse bestehen oder der Jahresabschluß eines Unternehmens analysiert werden muss.

Ich vertrete Sie deutschlandweit vor allen Gerichten mit Ausnahme des BGH in Zivilsachen (Revisionsverfahren), da dort eine gesonderte Zulassung erforderlich ist, die derzeit nur wenige Kanzleien erhalten haben. Im Übrigen berate ich Sie und Ihr Unternehmen gerne auch vor Ort unter Einbindung Ihrer anderen Berater.

Seit 2009 arbeite ich mit der Mediatorin Judith Flora Schneider zusammen, um Konflikte im Zusammenwirken aller Beteiligten zu lösen.